Königliches Amtsgericht
Seit Gründung der Stadt oblag dem Stadtrat neben der Verwaltung auch die zivile und niedere Gerichtsbarkeit. Ab 1813 umfasste das neue Justizamt Oldendorf alle umliegenden Gemeinden und wurde 1866 nach dem Anschluss des Kurfürstentums Hessen an Preußen zum Königlich Preußischen Amtsgericht. 1885/86 erfolgte der Neubau des Amtsgerichts, das 1977 geschlossen wurde.
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