1. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland (17.12.2012)


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland hat in Ihrer Sitzung am 10.12.2012 folgende Änderung der Satzung beschlossen:


Artikel I
Die Satzung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland wird wie folgt geändert:


1. Die bisherige Formulierung in § 12 (2) wird gestrichen und durch folgende Regelung ersetzt: "Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes werden
im Internet unter der Adresse www.westliches-weserbergland.de veröffentlicht und bekannt gemacht. Auf die Bereitstellungen der Bekanntmachungen an dieser Stelle wird in der Deister- und Weserzeitung und in der Schaumburger Zeitung hingewiesen.


2. §12 (3) wird wie folgt angepasst: "Für die Rechnungsprüfung des Zweckverbandes gelten die entsprechenden Bestimmungen des NKomVG (Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes) sinngemäß mit der Maßgabe, dass das für die örtliche Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsamt das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nienburg/Weser ist".

 

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.