1. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland (17.12.2012)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland hat in Ihrer Sitzung am 10.12.2012 folgende Änderung der Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland wird wie folgt geändert:
1. Die bisherige Formulierung in § 12 (2) wird gestrichen und durch folgende Regelung ersetzt: "Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes werden
im Internet unter der Adresse www.westliches-weserbergland.de veröffentlicht und bekannt gemacht. Auf die Bereitstellungen der Bekanntmachungen an dieser Stelle wird in der Deister- und Weserzeitung und in der Schaumburger Zeitung hingewiesen.
2. §12 (3) wird wie folgt angepasst: "Für die Rechnungsprüfung des Zweckverbandes gelten die entsprechenden Bestimmungen des NKomVG (Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes) sinngemäß mit der Maßgabe, dass das für die örtliche Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsamt das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nienburg/Weser ist".
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.