Satzung des Zweckverbandes Touristikzentrum Westliches Weserbergland (TWW) - 2. Änderung (Fassung vom 27.11.18)
In eigener Sache:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Touristikzentrum Westliches Weserbergland (TWW) hat in ihrer Sitzung am 27.11.2018 folgende Änderung der Satzung beschlossen:
--- (§ 15, Abs. 4) ---
Die Verbandsmitglieder erhalten für die von ihnen für den Zweckverband erbrachten Sachleistungen (z.B. Energie, Reinigung, Sach- und Verbrauchsmittel) Kostenerstattungen orientiert an den realen Verhältnissen.
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Die Satzungsänderung wurde gemäß § 17 Abs. 2 NKomZG bei der zuständigen Kommunalaufsicht des Landkreises Schaumburg angezeigt und entsprechend zur Kenntnis genommen, die Bezirksregierung Detmold als obere Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen wurde entsprechend informiert.
Gemäß §12 Abs. 2 ist die 2. Änderung der Satzung (Fassung vom 27.11.18) hiermit öffentlich bekannt gemacht.