Hinweisbekanntmachung - öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Porta Westfalica sowie der Idee pro Porta e.V. und dem Zweckverband Touristikzentrum Westliches Weserbergland (30.08.2014)

In eigener Sache:

Mit Verfügung vom 23.07.2010 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport der Kommunalaufsicht des Landkreises Schaumburg die Aufsicht über den Zweckverband „Touristikzentrum Westliches Weserbergland" gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2b Nieders. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) übertragen.


Auf der Grundlage des Artikels 1, Buchstabe a des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände vom 23.04./09.05.1969 können Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gemeinsame Landesgrenze hinweg gebildet bzw. abgeschlossen werden.


Nach Artikel 2 Abs. 2 des o.a. Staatsvertrages gilt für die Vereinbarung das Recht des Landes, dem die Körperschaft angehört, der die Durchführung der Aufgabe übertragen werden soll. Das ist nach dem Inhalt der Vereinbarungen, wegen der Aufgabenübernahme durch den TWW mit Sitz in Rinteln, das Recht des Landes Niedersachsen. Die Aufsichtsbehörde hat mit der Oberen Kommunalaufsichtsbehörde des anderen Landes das Einvernehmen herzustellen, bevor sie über die Bildung oder Auflösung eines Zweckverbandes sowie einer Änderung seiner Satzung entscheidet.


Mit Schreiben vom 07.08.2014 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Schaumburg die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Porta Westfalica sowie der Idee pro Porta e.V. und dem Zweckverband Touristikzentrum Westliches Weserbergland vom 06.08.2013 genehmigt.


Ausführliche Vereinbarung hier zur Einsicht: Vereinbarung 2.84 MB