In eigener Sache

Die Satzung des Zweckverbandes „Touristikzentrum Westliches Weserbergland“ vom 23.10.2014 wurde gem. Art. 3 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentliche-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände vom 23.04.1969/09.05.1969 durch das Amt für Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Schaumburg am 15.12.2014 genehmigt.

 

Die Satzung des Zweckverbandes „Touristikzentrum Westliches Weserbergland“ wird hiermit gem. Art. 2 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentliche-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände vom 23.04.1969/09.05.1969 i. V. m. § 5 Abs. 6 NKomZG öffentlich bekannt gemacht.

 

Satzung des Zweckverbandes “Touristikzentrum Westliches Weserbergland“ Satzung TWW4.25 MB