„Goldene Regeln" des Wanderns

Um die einzigartige Landschaft des Naturparks Weserbergland zu erhalten, beherzigen Sie auf Ihren Wanderungen bitte folgende Hinweise:

 

  • nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken
  • anfallenden Müll wieder mitnehmen
  • Wanderwege nicht verlassen

 

Gemäß §30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) erfolgt die Benutzung der Wanderwege auf eigene Gefahr.