„Goldene Regeln" des Wanderns
Um die einzigartige Landschaft des Naturparks Weserbergland zu erhalten, beherzigen Sie auf Ihren Wanderungen bitte folgende Hinweise:
- nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken
- anfallenden Müll wieder mitnehmen
- Wanderwege nicht verlassen
Gemäß §30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) erfolgt die Benutzung der Wanderwege auf eigene Gefahr.