Barrierefreiheit im Tourismus – Gastgewerbe

Gestalten auch Sie „Reisen für Alle“

Menschen mit Behinderung, Familien mit Kindern, Senioren oder Menschen mit vorübergehend eingeschränkter Mobilität: Barrierefreiheit ist für ca. 10% der Bevölkerung unentbehrlich, für 40% hilfreich und für 100% komfortabel (Quelle: www.reisen-für-alle.de). Der demografische Wandel bringt eine wachsende Anzahl älterer und damit auch aktivitäts- und mobilitätseingeschränkter Menschen, auf die auch Sie sich als touristischer Betrieb einstellen müssen. Gehen Sie mit der Zeit und passen Ihre Angebote und Leistungen an die Bedürfnisse Ihrer Kunden an und kommunizieren diese nach außen.

Das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“

Das Projekt „Einführung des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Kooperationsvorhaben des Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. und des Vereins Tourismus für Alle Deutschland e.V. - NatKo. Es sieht die bundesweite Einführung und Weiterentwicklung des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ vor, das in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren im Rahmen des vorhergehenden Projektes entwickelt wurde.

 

Zahlreiche Betriebe in Deutschland setzen bereits das Kennzeichnungssystem ein, dennoch sind barrierefreie Tourismusangebote in Deutschland noch lange nicht flächendeckend zu finden. Insbesondere im Weserbergland besteht großer Handlungsbedarf. Die Nachfrage nach barrierefreien oder teils barrierefreien Angeboten steigt stetig. Insofern Sie Angebote und Leistungen für mobilitätseingeschränkte Personen vorweisen können, empfehlen wir eine Kennzeichnung durch „Reisen für Alle“. Damit erleichtern Sie betroffenen Personen Ihre Urlaubsplanung und -gestaltung und können gleichzeitig neue Gäste gewinnen.

 

Das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert darauf, verschiedenen Gästegruppen detaillierte Zugangsinformationen zur Verfügung zu stellen. Jeder Gast kann durch die Kennzeichnung selbst entscheiden, ob der Betrieb für Ihn geeignet ist. Das Kennzeichnungssystem wendet sich dabei an folgende Gästegruppen:

  • Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
  • Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
  • Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen