Das Zehntablösungsdenkmal
Im Jahr 1833 wurden Bauern laut der Hannoverschen Ablösungsordnung von den Hand- und Spanndiensten, den Zehntabgaben und sonstigen Naturalleistungen gegen die Zahlung einer Ablösung befreit.
Der damalige Herr auf Schloss Schwöbber, Otto von Münchhausen, verlangte als Ablösesumme den 25-fachen Wert der jährlichen Dienstleistungen und Abgaben in Form von 180 Morgen (450 000 Quadratmeter) Land, das an seine Ländereien angrenzen sollte.
Die Grupenhäger Bauern einigten sich schließlich mit Otto von Münchhausen auf die Überlassung von 119 Morgen Acker- und Weideland sowie die Zahlung von 3583 Talern, zehn Groschen und sechs Pfennigen - dem damaligen Geldwert von 61 Morgen Land.
Doch nur wenige Bauern konnten die Ablöse bezahlen. Einige finanzierten den Betrag durch Landverkäufe, der größte Teil musste sich das Kapital bei Kreditinstituten leihen. Lediglich zehn Hofstellen blieben damals zinsfrei. An die einvernehmliche Durchführung der Ablösung erinnert noch heute das 1834 erbaute Zehntablösungsdenkmal bei Grupenhagen.