Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Zweckverband Touristikzentrum Westliches Weserbergland bemüht, die Internetseite www.westliches-weserbergland.de sowie dazugehörige Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (NBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Außerdem wird das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2) in der Konformitätsstufe AA beachtet. Das WCAG 2.2 bezieht sich zum einen auf die technischen Voraussetzungen einer touristischen Website wie diese und zum anderen auf die redaktionelle Umsetzung der darauf auffindbaren Inhalte. Für die technische Voraussetzung ist die Agentur neusta destination.one GmbH verantwortlich und für die barrierearme Pflege redaktioneller Inhalte auf dieser Website trägt das Touristikzentrum Westliches Weserbergland die Verantwortung.
Nach dem WCAG 2.2 gelten vier Prinzipien als Basis der Richtlinien, welche konformitätsgemäß nach § 5 WCAG 2.2 umgesetzt werden sollen:
- Wahrnehmbar (§ 1 WCAG 2.2)
- Bedienbar (§ 2 WCAG 2.2)
- Verständlich (§ 3 WCAG 2.2)
- Robust (§ 4 WCAG 2.2)
Diesen vier Prinzipien sind gemäß WCAG 2.2 weitere Richtlinien und Erfolgskriterien einer barrierefreien Umsetzung zuzuordnen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich neben den WCAG 2.2 aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde und gem. §§ 9a ff. NBGG auch für niedersächsische Kommunen anwendbar sind.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Beispielsweise werden nach aktuellem Stand (Juni 2025) folgende Funktionen unterstützt:
- Alternativtexte für Bilder und Videos
- Nutzung unterscheidbarer Farbkontraste
- Responsivität der angezeigten Bildschirminhalte je nach Ausgabegerät
- Logischer Aufbau von Formularen
- Anpassung des Webseitenfensters mithilfe eines gängigen Internetbrowsers, zum Beispiel Firefox oder Google Chrome, bei Windows über die „STRG“-Taste und bei Apple mit der „cmd“-Taste und entweder „-“ zur Verkleinerung oder „+“ zur Vergrößerung
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt kontinuierlich.
Die Website wird laufend optimiert. Dafür werden selbstständig Checks durchgeführt und Neuerungen nach Empfehlungen des Websiteanbieters eingebunden.
Hinweise zur Nutzung
Zur Nutzung dieser Website können am eigenen Endgerät Systemeinstellungen zur Erleichterung eingerichtet werden.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 9a Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für sie zugänglichen Format anfordern:
Zweckverband Touristikzentrum Westliches Weserbergland (TWW)
Marktplatz 7
31737 Rinteln
Telefon: +49 5751 / 40 19 620
E-Mail: touristikzentrum@westliches-weserbergland.de
Wir werden auf die genannten Mitteilungen, Anfragen und Anträge innerhalb eines Monats antworten.
Schlichtungsverfahren (Durchsetzungsverfahren)
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 1204010
Stand: Juli 2025